Schulzahnpflegedienst


Der Schulzahnpflegedienst hat den Auftrag, für die Erhaltung eines gesunden Gebisses Ihres Kindes Sorge zu tragen.
Die jährliche Kontrolle ist obligatorisch. Kinder, die sich bereits in privatzahnärztlicher Behandlung befinden, müssen
bis zu
den Fastnachtsferien der Lehrperson eine schriftliche Bestätigung (nicht älter als 1 Jahr) des Zahnarztes/der Zahnärztin
abgeben.

Kinder, die keine Bestätigung vorweisen, werden von der Schule bei der Schulzahnärztin angemeldet.

Zahnarztbestätigung
Reglement über die Schulzahnpflege
Beitragsgesuch Schulzahnpflege

Schulzahnarztpraxis:

GN Denta Line
Dr. med. dent. Ginella Nicolau
Laupenstrasse 13
3178 Bösingen

031 747 83 44