Sonderpädagogische Massnahmen

Niederschwellige sonderpädagogische und verstärkte Massnahme (NM/VM)

Die niederschwellige sonderpädagogische Massnahme (ehemals HSU) ist für das Kind da,

... wenn es in folgenden Bereichen Schwierigkeiten hat:

  • Sprache
  • Mathematik
  • Wahrnehmung
  • Konzentration
  • Gedächtnis
  • Motorik
  • Lern- und Arbeitsverhalten
  • Sozial- und Emotionalverhalten

... wenn dadurch geforderte Lernziele nicht oder nur teilweise erreicht werden können.

Die individuelle Förderung findet meistens im Klassenverband oder in Kleingruppen statt. In seltenen Fällen auch als Einzelunterricht.
 

Die verstärkte Massnahme (ehemals I-HSU) ist für das Kind da,

wenn es infolge einer Behinderung Anrecht auf IV-Sonderschulmassnahmen hat. Darunter fallen Kinder mit einer Sehbehinderung, Hörbehinderung, körperlichen Behinderung, geistigen Behinderung oder mit massiven Verhaltensauffälligkeiten.

Formen der Unterstützung:

  • Die individuelle Förderung findet im Einzelunterricht, in kleinen Gruppen oder in der Klasse statt.